Frei sind wir nur im Wir.
Auf einer Veranstaltung der Grünen am vergangenen Wochenende erklärte Parteivorsitzende Franziska Brantner, dass man den Freiheitsbegriff neu denken müsse. Frei sind wir nur im Wir. Es sei ein Missverständnis, Freiheit als Besitz zu verstehen. Das Bild — Freiheit als Privatbesitz — komme vor allem aus Amerika und sei nie die europäische Idee von Freiheit gewesen. Brantner zitierte dann die deutsche Philosophin Hannah Arendt, die Freiheit als Tätigkeit beschreibe. Freiheit existiere nur, solange sie ausgeübt wird, und dort, wo Menschen gemeinsam handeln. Stattdessen sitzen wir alleine vor unseren Bildschirmen und nennen das Freiheit. Wer so lebe, sei nicht frei, sondern allein. Die Position ist nicht beiläufig. Sie steht in einer ehrwürdigen Tradition.

Wer es, Zigarette in der Hand, zum wandhohen Porträt in seiner Geburtsstadt bringt, hat in der Regel mehr im Gepäck als einen guten Spruch. Hannah Arendt hat in Vita activa (1960) und Über die Revolution (1965) eine Freiheitsbestimmung entwickelt, die auf die griechische Polis zurückgeht: Freiheit ist nicht ein Bestand, den der Einzelne mit sich trägt, sondern eine Praxis, die zwischen Menschen entsteht, wenn sie gemeinsam handeln. Wer aus dieser Praxis herausfällt — durch Tyrannei, durch Massenisolation, durch die Reduktion des Menschen auf den Konsumenten —, verliert die Freiheit, auch wenn er formal alle Rechte besitzt. Brantner nimmt aus Arendt die Wir-Pointe heraus und wendet sie gegen die amerikanische Tradition. Das ist eine politische Verkürzung der philosophischen Position, aber sie ist nicht leichtfertig. Sie hat einen Punkt.
Was an dem Punkt stimmt
Es stimmt, dass die amerikanische Tradition Freiheit anders denkt. Jefferson, Madison und Hamilton schreiben von Rechten, die der Einzelne in die Gemeinschaft mitbringt, nicht von einer Gemeinschaft, die dem Einzelnen Rechte gewährt. Das ist nicht Egoismus, und es ist auch nicht das, was Brantner andeutet — der vereinzelte Konsument vor dem Bildschirm. Es ist eine andere Antwort auf eine alte Frage. Sie lautet: Wo entsteht Freiheit, und wer hat sie? Die kontinentale Antwort, die in Brantners Satz mitschwingt, lautet: Freiheit entsteht in der Gemeinschaft und gehört dem Wir. Die anglo-amerikanische Antwort lautet: Freiheit entsteht im Einzelnen und wird durch die Gemeinschaft geschützt. Beide Antworten sind philosophisch verteidigbar, beide haben Tradition, beide produzieren Konsequenzen — für Rechtssysteme, für Sozialpolitik, für die Frage, was der Staat darf und was nicht.
Was Brantner nicht sagt
Was sie nicht sagt: Diese Trennung ist nicht in Amerika entstanden. Amerika hat sie übernommen. Sie ist auch nicht in der englischen Glorious Revolution von 1689 entstanden, nicht in der Magna Carta von 1215, nicht im zwölften Jahrhundert unter Heinrich II., der den Aufbau des Common Law systematisierte. Sie reicht in eine Schicht zurück, die weiter unten liegt — in die Frage, wie tief Westeuropa romanisiert wurde, und welche Teile sich der Romanisierung entzogen. Wenn Brantner an einer Stelle steht, an der sie sagen kann das war nie die europäische Idee von Freiheit, dann steht sie an einer Stelle, die diese Idee tatsächlich nicht aufgenommen hat. Aber die Gründe dafür liegen weit vor Hannah Arendt, weit vor Hegel und Rousseau, weit vor dem Augsburger Religionsfrieden. Sie liegen in einer institutionellen Schicht aus dem fünften Jahrhundert — aus den Jahren, in denen die letzten römischen Truppen Britannien verließen, die romanisierte Verwaltung in Gallien aber einfach weiterlief.
Die größere Lage
Man könnte meinen, das sei ein Streit für das Philosophie-Seminar. Es ist das Gegenteil. Dieselbe Trennlinie, die durch Brantners Satz läuft, läuft durch die konkreteste Politik der Gegenwart — durch die Frage, wer das digitale Zeitalter reguliert und nach welchem Prinzip.
Brüssel reguliert vorausschauend. Die Datenschutz-Grundverordnung von 2018, der Digital Services Act und der Digital Markets Act von 2022, der AI Act von 2024 — sie alle setzen Regeln, bevor sich eine Technologie etabliert hat, um Risiken für die Gesellschaft im Vorhinein zu minimieren. Das Leitbild steht ausdrücklich in den europäischen Verträgen: das Vorsorgeprinzip, Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU. Im Zweifel zuerst absichern. Brüssel will Standards setzen, bevor die Wirklichkeit sie erzwingt — und es gelingt ihm oft genug, dass man von einem Brüssel-Effekt spricht: Wer in Europa verkaufen will, übernimmt die europäischen Regeln, und sie werden zum globalen Maßstab.
Washington reguliert anders herum. Die amerikanische Grundhaltung lässt private Akteure zuerst handeln und greift ein, wenn im Markt ein konkreter Schaden auftritt — reaktiv, fallweise, nachträglich. Im Zweifel zuerst erlauben. Dass die KI-Welle der letzten Jahre fast vollständig in den Vereinigten Staaten und in China entstand und kaum in Europa, hat viele Gründe; aber einer von ihnen ist diese Grundeinstellung. Europa schreibt derweil Compliance-Verfahren für Modelle vor, die anderswo gebaut werden — was ungefähr so ist, als verfasse man eine strenge Hausordnung für eine Wohnung, die jemand anderes gemietet hat.
Das sind nicht zwei Launen, zwei Tagesentscheidungen, die auch anders hätten ausfallen können. Es sind zwei Antworten auf genau die Frage, die in Brantners Satz steckt — übersetzt aus der Sprache der Philosophie in die Sprache des Verwaltungsrechts. Wenn Freiheit dem Wir gehört und die Gemeinschaft sie dem Einzelnen erst gewährt, dann ist es folgerichtig, dass die Gemeinschaft — der Staat, die Kommission — vorab bestimmt, was erlaubt sein soll. Wenn Freiheit dem Einzelnen gehört und die Gemeinschaft sie nur schützt, dann ist es ebenso folgerichtig, dass der Einzelne zuerst handelt und der Staat erst eingreift, wenn ein wirklicher Schaden entstanden ist. Vorab-Erlaubnis gegen Nachher-Korrektur. Es ist dieselbe Gabel, nur in einem anderen Jahrhundert und mit einem anderen Gegenstand.
Die Frage
Wenn die Trennung so tief reicht, dass sie zugleich einen Satz über Hannah Arendt und eine Verordnung über künstliche Intelligenz trägt, dann stellt sich die Frage, wann sie entstand.
Die naheliegenden Antworten sind alle zu jung. Sie begann nicht mit Trump und nicht mit dem Brexit — das sind ihre Symptome, nicht ihr Ursprung. Sie begann nicht 1789, denn die amerikanische Republik hat sie übernommen, nicht erfunden. Sie begann nicht 1689 mit der Glorious Revolution und Lockes Two Treatises — die haben kodifiziert, was schon da war. Sie begann nicht 1215 mit der Magna Carta, denn die setzt bereits einen König voraus, den man rechtlich binden kann, und die Vorstellung, dass man das darf. Sie begann nicht einmal im zwölften Jahrhundert, als Heinrich II. das Common Law systematisierte — denn auch er ordnete nur, was als Praxis längst existierte.
Jedes dieser Daten ist eine Station, kein Quellpunkt. Die Quelle liegt unter ihnen allen, in einer Schicht, die kein Verfassungsdokument je beschrieben hat, weil sie älter ist als die Idee, Verfassungen zu schreiben. Um sie zu finden, muss man bis an den Tag zurückgehen, an dem das Römische Reich aufhörte, eine seiner Provinzen zu verwalten.
Die Spur zurück
Im Jahr 410 zog Rom seine letzten Truppen aus Britannien ab. Kaiser Honorius soll den britischen Städten beschieden haben, sie müssten künftig für ihre eigene Verteidigung sorgen — ungefähr so tröstlich wie ein Zettel an der Haustür: „Sind dann mal weg. Viel Glück.” Kein geordneter Übergang, keine Übergabe an einen Nachfolger — Rom ging einfach. Die romano-britische Oberschicht versuchte, die Provinz allein zu halten, und scheiterte. Innerhalb weniger Generationen brach die römische Schicht — Verwaltung, Steuerwesen, Städte, Schriftkultur — weitgehend zusammen.
Diese Schicht hatte von Anfang an dünn gelegen. Britannien war fast vierhundert Jahre römische Provinz, von etwa 43 bis 410, aber es blieb eine Grenzprovinz: militärisch gehalten, mit wenigen großen Städten, und das Lateinische verdrängte das britannische Keltisch in der Bevölkerung nie wirklich. Als Rom ging, ging die römische Ordnung mit. Es blieb wenig, woran sich eine Kontinuität hätte festhalten können.
Auf dem Kontinent war es umgekehrt. Gallien war seit Caesars Eroberung um 52 vor Christus romanisiert — also über vierhundertsechzig Jahre vor dem britischen Abzug, anderthalbmal so lange und ungleich tiefer. (Vierhundertsechzig Jahre: das ist, von heute aus gerechnet, der ganze Weg zurück bis zur Geburt Shakespeares.) Die Sprache war Vulgärlatein, aus dem das Französische werden sollte; die Städte bestanden, das Recht bestand, und vor allem bestand die Verwaltung der Bischöfe, die in der Spätantike zur eigentlichen Trägerin lokaler Ordnung geworden war. Hispanien, Italien, die Rheinprovinzen — überall dasselbe Bild einer Romanisierung, die tief genug saß, um den Zusammenbruch des Reiches zu überdauern.
Und so überdauerte sie ihn auch. Als 476 der letzte weströmische Kaiser, Romulus Augustulus, durch Odoaker abgesetzt wurde — ein halbes Kind mit einem Namen, der Roms Gründer und Roms ersten Kaiser zugleich beschwor und ihn im selben Atemzug verkleinerte: Augustulus, das Kaiserlein —, war das in Gallien kein institutioneller Nullpunkt. Das Frankenreich der Merowinger und später der Karolinger setzte sich auf die vorhandene römische Verwaltungs- und Bischofsinfrastruktur. Die fränkischen Könige übernahmen Steuerbegriffe, Urkundenwesen, die lateinische Schriftlichkeit, das Netz der Bischofssitze. Die Form blieb römisch, auch als die Herrscher germanisch waren. Recht wurde weiterhin als etwas gedacht, das von oben gesetzt und niedergeschrieben wird.
In Britannien fanden die angelsächsischen Eroberer keine solche Schicht mehr vor, in die sie hätten hineinwachsen können. Sie brachten ihre eigene Ordnung mit — germanisches Stammesrecht, das nicht von oben dekretiert, sondern in der Versammlung freier Männer gesprochen wurde; Könige, die man wählte und absetzen konnte; Recht als gemeinsames Gedächtnis, nicht als kaiserlicher Erlass. Wo die römische Decke zerrissen war, kam die ältere Schicht wieder zum Vorschein und blieb prägend.
Das ist die früheste Gabel zwischen kontinentaler und insularer Entwicklung. Sie ist nicht dramatisch, sie hat kein Datum, das in Schulbüchern steht, und niemand hat sie damals als Entscheidung empfunden. Sie war eine Differenz im Untergrund: Wo Rom dick gelegen hatte, lief Rom weiter — als Verwaltung, als Schriftrecht, als die Selbstverständlichkeit, dass Ordnung von einer Spitze kommt. Wo Rom dünn gelegen hatte, wuchs das ältere Recht nach — die Versammlung, die begrenzte Königsmacht, das Recht von unten. Alles, was später kommt — Magna Carta, Parlament, Common Law, schließlich Locke und die amerikanische Republik —, ist die lange Entfaltung dieser einen Differenz. Und alles, was auf dem Kontinent kommt — der Code, der Absolutismus, der Staat als sittliche Idee, schließlich das Vorsorgeprinzip von Artikel 191 —, ist die Entfaltung der anderen.
Was diese Serie tut
Die Trennung, die Franziska Brantner an einem Wochenende im Jahr 2026 in einen Satz fasst, ist also anderthalb Jahrtausende alt. Erledigt ist sie nicht — sie bestimmt bis heute, wer das digitale Zeitalter regiert.

Der Mann im prachtvollen Rot wird uns noch beschäftigen: David Hume, der an Ursache und Wirkung zweifelte, sichtlich aber nicht am nächsten Abendessen.
Die folgenden Folgen zeichnen die Spur nach, die von dieser Gabel des fünften Jahrhunderts bis in die Gegenwart führt. Sie gehen Schicht für Schicht: das germanisch-keltische Recht, das die Inseln bewahrten und der Kontinent verlor; die Angelsachsen und die Frage, was wirklich aus den Briten wurde; die Reformation als Weichenstellung, die in Deutschland die Fürsten und in England das Gewissen stärkte; die schottische Aufklärung mit David Hume in ihrem Zentrum, die dem alten Erbe seine moderne philosophische Gestalt gab; die Brücke nach Princeton, über die dieses Denken in die amerikanische Gründung floss; und den moralischen Schatten, den dieselbe Tradition warf, als sie aus dem Recht der freien Bürger das Werkzeug zur Verdrängung der Erstbewohner machte. Am Ende steht die Frage, mit der wir begonnen haben, in ihrer schärfsten Form: Ist Europa heute auf seine Umbrüche vorbereitet — oder wiederholt sich ein Muster, das schon einmal eine Aufklärung an den Institutionen abprallen ließ?
Ganz am Ende, das sei verraten, wird ein Verhandlungstisch in Pennsylvania stehen, zwischen Siedlern und Indianern. Aber bis dahin ist es weit. Die nächste Folge beginnt dort, wo diese aufhört: bei der Schicht, die nachwuchs, als Rom sich zurückzog. Was war das für eine Ordnung? Und stimmt es überhaupt, dass sie frei war? Ausgerechnet ihr wichtigster späterer Zeuge — David Hume — hatte daran erhebliche Zweifel.
Quellen und Belege
- Franziska Brantners Äußerungen, zitiert nach nius.de: „Frei sind wir nur im Wir”
- Hannah Arendt, Vita activa oder Vom tätigen Leben (1960); Über die Revolution (1965)
- EU-Regulierung: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, 2018), Digital Services Act und Digital Markets Act (2022), KI-Verordnung (AI Act, 2024); Vorsorgeprinzip: Art. 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU
- Zum „Brüssel-Effekt”: Anu Bradford, The Brussels Effect: How the European Union Rules the World (2020)
- Zur differentiellen Romanisierung und zum Abzug 410: Peter Heather, The Fall of the Roman Empire (2005); Bryan Ward-Perkins, The Fall of Rome and the End of Civilization (2005)
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